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KG-ZNS

Zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,  zur  Erleichterung des  Bewegungsablaufs  durch  Ausnutzung  komplexer Bewegungsmuster,  Bahnung  von  Innervation  und Bewegungsabläufen  und  Förderung oder  Hemmung  von  Reflexen  unter  Einsatz  der  Techniken  nach  Bobath  oder Vojta. Die Behandlung wird ausschließlich als Einzeltherapie verordnet.

Quelle: Heilmittelrichtlinien §19 (3) 6. (Stand 30.5.2017)
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